Grundwasserschutzzone (S1, S2, S3): Was darf ich auf meinem Grundstück?
Rund um Trinkwasserfassungen definiert das Gewässerschutzgesetz (GSchG) Schutzzonen mit zunehmenden Einschränkungen. Sie stehen im ÖREB-Auszug der Parzelle.
Die drei Zonen
- S1 (Fassungsbereich) — unmittelbare Umgebung. Praktisch keine Aktivität.
- S2 (engere Schutzzone) — Bauen in der Regel verboten, tiefe Aushübe untersagt.
- S3 (weitere Schutzzone) — Bauen unter Auflagen möglich: keine Schadstoff-Versickerung, Erdwärmesonden oft verboten.
Was das für Ihr Vorhaben bedeutet
Bau — in S2 meist Ablehnung; in S3 machbar, aber Ihre Erdsonden-Wärmepumpe kann verboten sein.
Kauf — eine S-Zone schränkt dauerhaft ein, was Sie bauen und installieren können.
Adresse eingeben und prüfen →
Benachrichtigt werden, wenn sich auf dieser Parzelle etwas ändert
Die Lesung oben sagt, was heute gilt. Was sich morgen ändert, sagt sie nicht — und der amtliche Kataster auch nicht: er zeigt den Tagesstand, ohne Gedächtnis. Wir archivieren jede kantonale Publikation. Ab der nächsten vergleichen wir und schreiben Ihnen, wenn auf dieser Parzelle eine Beschränkung neu ist, sich ausgedehnt hat oder weggefallen ist. Kostenlos, jederzeit abbestellbar.
Der beglaubigte Auszug pro Parzelle stammt vom amtlichen Kataster (massgebend). Gratis auf den kantonalen Geoportalen.
Alle ÖREB-Themen
- Bauzone: ist meine Parzelle baubar?
- Wie viel darf ich bauen? (Ausnützungsziffer)
- Bauen ausserhalb der Bauzone (Landwirtschaft)
- Flughafen-Sicherheitszone
- Lärmempfindlichkeitsstufe
- Waldabstand
- Baulinie
- Planungszone
- Belasteter Standort (KbS)
Unabhängige, informative Zusammenfassung aus öffentlichen Daten. Für eine Parzelle ist der amtliche ÖREB-Auszug massgebend.