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Lärmempfindlichkeitsstufe (ES I bis IV): Darf ich bauen, und unter welchen Bedingungen?

Die Lärmempfindlichkeitsstufe (ES) wird jeder Nutzungszone zugewiesen und legt die einzuhaltenden Lärm-Grenzwerte fest (Lärmschutz-Verordnung LSV). Je tiefer die Stufe, desto stärker geschützt die Zone.

Die vier Stufen

Was das für Ihr Vorhaben bedeutet

Kauf — eine Parzelle in ES III/IV nahe einer Strasse oder Bahn kann lärmbelastet sein; prüfen Sie, ob die Grenzwerte überschritten sind.

Wohnbau — bei Überschreitung der Immissionsgrenzwerte kann die Baubewilligung Massnahmen verlangen (Schallschutz, Raumanordnung) oder empfindliche Räume an belasteten Fassaden ausschliessen (Art. 22 und 31 LSV).

Finanzierung — starke Lärmbelastung beeinflusst Miet- und Wiederverkaufswert; Banken berücksichtigen dies.

Was bedeuten die Empfindlichkeitsstufen ES I bis ES IV?

Die Lärmschutz-Verordnung ordnet jeder Nutzungszone eine Empfindlichkeitsstufe zu. Sie bestimmt, wie viel Lärm dort zulässig ist — und damit, wie stark ein Neubau gegen Lärm geschützt werden muss.

Je höher die Stufe, desto mehr Lärm ist zulässig — und desto anspruchsvoller wird Wohnnutzung an dieser Lage.

Wo finde ich die Empfindlichkeitsstufe meines Grundstücks?

Die Stufe ist ein ÖREB-Thema und steht im amtlichen ÖREB-Auszug des Grundstücks, mit dem prozentualen Anteil, falls mehrere Stufen dasselbe Grundstück betreffen. Sie ist der zuverlässigste Hinweis darauf, ob für ein Wohnprojekt verstärkter Schallschutz oder ein Lärmgutachten nötig wird.

Betrifft diese Beschränkung Ihre Parzelle?
Adresse eingeben und prüfen →

Benachrichtigt werden, wenn sich auf dieser Parzelle etwas ändert

Die Lesung oben sagt, was heute gilt. Was sich morgen ändert, sagt sie nicht — und der amtliche Kataster auch nicht: er zeigt den Tagesstand, ohne Gedächtnis. Wir archivieren jede kantonale Publikation. Ab der nächsten vergleichen wir und schreiben Ihnen, wenn auf dieser Parzelle eine Beschränkung neu ist, sich ausgedehnt hat oder weggefallen ist. Kostenlos, jederzeit abbestellbar.

Ihre E-Mail dient allein der Benachrichtigung zu dieser Parzelle. Keine Werbung, kein Weiterverkauf. Der erste Hinweis folgt auf die nächste Publikation Ihres Kantons — die Publikationsdaten sind veröffentlicht.
Amtlichen ÖREB-Auszug pro Parzelle holen

Der beglaubigte Auszug pro Parzelle stammt vom amtlichen Kataster (massgebend). Gratis auf den kantonalen Geoportalen.

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