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Darf ich ausserhalb der Bauzone bauen (Landwirtschaftszone)?

Ausserhalb der Bauzone gilt streng: keine Neubauten. Das RPG trennt Bauland klar vom übrigen Gebiet (Landwirtschaft, Wald, Natur).

Die begrenzten Ausnahmen

Was das für Ihr Vorhaben bedeutet

Kauf — ein altes Bauernhaus in der Landwirtschaftszone reizt, doch die Bau- und Umbaumöglichkeiten sind stark eingeschränkt.

Bau/Umbau — jedes Projekt braucht eine kantonale Ausnahmebewilligung; Ablehnungen sind häufig.

Was ist in der Landwirtschaftszone erlaubt?

Die kurze Antwort: was dem Betrieb dient. Art. 16a RPG erklärt Bauten für zonenkonform, wenn sie für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung oder den produzierenden Gartenbau nötig sind — Ställe, Scheunen, Lager- und Verarbeitungsräume, und Wohnraum, soweit er für den Betrieb erforderlich ist. Zonenkonform heisst nicht bewilligungsfrei: es braucht weiterhin eine Baubewilligung.

Nicht zonenkonform ist alles, was mit dem Betrieb nichts zu tun hat — ein Einfamilienhaus ohne landwirtschaftlichen Zweck, eine Gewerbehalle, ein Ferienhaus. Dafür braucht es eine Ausnahmebewilligung, und die wird vom Kanton erteilt, nicht von der Gemeinde.

Ersatzneubau: darf ich abreissen und neu bauen?

Ein bestehendes zonenkonformes Gebäude darf grundsätzlich ersetzt werden, wenn der Bedarf des Betriebs weiterhin besteht und Standort und Grösse angemessen bleiben. Bei zonenwidrigen Bauten ist der Spielraum enger: Art. 24c RPG schützt Bauten, die vor dem 1. Juli 1972 rechtmässig erstellt wurden, und erlaubt begrenzte Änderungen — teilweise auch einen Wiederaufbau, sofern die Identität des Gebäudes im Wesentlichen gewahrt bleibt. Ein freier Neubau von Wohnraum ist damit nicht gemeint.

Die fünf Ausnahmen, kurz

Dazu kommt Art. 24e für die hobbymässige Tierhaltung.

Bauzone oder Landwirtschaftszone: woran erkenne ich es?

Die Zuordnung steht im Nutzungsplan der Gemeinde und erscheint im ÖREB-Auszug Ihrer Parzelle. Sie ist die erste Frage vor jedem Kauf: zwischen zwei benachbarten Parzellen kann die Zonengrenze verlaufen, und sie entscheidet über fast alles Weitere.

Umnutzung eines landwirtschaftlichen Gebäudes: was geht?

Die häufigste Frage ausserhalb der Bauzone betrifft nicht den Neubau, sondern das bestehende Gebäude: Scheune, Stall, ausgedientes Bauernhaus. Vier Artikel des RPG regeln das, und sie unterscheiden sich stark.

Das Datum des 1. Juli 1972 ist der Angelpunkt: es ist das Inkrafttreten des Gewässerschutzgesetzes, das die Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet einführte. Vorher rechtmässig erstellt heisst geschützter Bestand; nachher nicht.

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsauskunft. Massgebend sind der Nutzungsplan Ihrer Gemeinde und der Entscheid der kantonalen Behörde.

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Benachrichtigt werden, wenn sich auf dieser Parzelle etwas ändert

Die Lesung oben sagt, was heute gilt. Was sich morgen ändert, sagt sie nicht — und der amtliche Kataster auch nicht: er zeigt den Tagesstand, ohne Gedächtnis. Wir archivieren jede kantonale Publikation. Ab der nächsten vergleichen wir und schreiben Ihnen, wenn auf dieser Parzelle eine Beschränkung neu ist, sich ausgedehnt hat oder weggefallen ist. Kostenlos, jederzeit abbestellbar.

Ihre E-Mail dient allein der Benachrichtigung zu dieser Parzelle. Keine Werbung, kein Weiterverkauf. Der erste Hinweis folgt auf die nächste Publikation Ihres Kantons — die Publikationsdaten sind veröffentlicht.
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