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Waldabstand: Wie nah am Wald darf ich bauen?

Der Waldabstand verbietet das Bauen innerhalb einer bestimmten Distanz zum Waldrand. Das Waldgesetz (WaG) legt ein Minimum fest; die Kantone präzisieren, meist zwischen 10 und 30 Metern.

Was das für Ihr Vorhaben bedeutet

Kauf — eine an den Wald grenzende Parzelle verliert einen baubaren Streifen entlang des Waldrands. Bei kleinen Grundstücken erheblich.

Bau — Ihr Gebäude muss den Abstand einhalten. Eine Ausnahme ist möglich, liegt aber im Ermessen der Behörde.

Der Waldrand wird durch eine Waldfeststellung rechtlich fixiert — nicht durch den heutigen Baumbestand.

Betrifft diese Beschränkung Ihre Parzelle?
Adresse eingeben und prüfen →

Benachrichtigt werden, wenn sich auf dieser Parzelle etwas ändert

Die Lesung oben sagt, was heute gilt. Was sich morgen ändert, sagt sie nicht — und der amtliche Kataster auch nicht: er zeigt den Tagesstand, ohne Gedächtnis. Wir archivieren jede kantonale Publikation. Ab der nächsten vergleichen wir und schreiben Ihnen, wenn auf dieser Parzelle eine Beschränkung neu ist, sich ausgedehnt hat oder weggefallen ist. Kostenlos, jederzeit abbestellbar.

Ihre E-Mail dient allein der Benachrichtigung zu dieser Parzelle. Keine Werbung, kein Weiterverkauf. Der erste Hinweis folgt auf die nächste Publikation Ihres Kantons — die Publikationsdaten sind veröffentlicht.
Amtlichen ÖREB-Auszug pro Parzelle holen

Der beglaubigte Auszug pro Parzelle stammt vom amtlichen Kataster (massgebend). Gratis auf den kantonalen Geoportalen.

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Unabhängige, informative Zusammenfassung aus öffentlichen Daten. Für eine Parzelle ist der amtliche ÖREB-Auszug massgebend.