RDPPF.ch

← ÖREB-Themen

Planungszone: Ist mein Bauvorhaben blockiert?

Die Planungszone (Art. 27 Raumplanungsgesetz, RPG) ist eine befristete Massnahme: Die Behörde friert die Nutzung ein, während sie einen neuen Nutzungsplan erarbeitet. Nichts, was den künftigen Plan gefährden könnte, wird bewilligt.

Was das für Ihr Vorhaben bedeutet

Bau — Ihr Baugesuch kann sistiert oder abgelehnt werden, solange die Planungszone gilt — selbst wenn das aktuelle Reglement Ihr Projekt erlauben würde.

Dauer — befristet: in der Regel 5 Jahre, verlängerbar auf 8 Jahre.

Kauf — eine Parzelle in der Planungszone bedeutet Unsicherheit über die künftige Nutzung. Höchste Vorsicht; der Preis sollte dieses Risiko abbilden.

Betrifft diese Beschränkung Ihre Parzelle?
Adresse eingeben und prüfen →

Benachrichtigt werden, wenn sich auf dieser Parzelle etwas ändert

Die Lesung oben sagt, was heute gilt. Was sich morgen ändert, sagt sie nicht — und der amtliche Kataster auch nicht: er zeigt den Tagesstand, ohne Gedächtnis. Wir archivieren jede kantonale Publikation. Ab der nächsten vergleichen wir und schreiben Ihnen, wenn auf dieser Parzelle eine Beschränkung neu ist, sich ausgedehnt hat oder weggefallen ist. Kostenlos, jederzeit abbestellbar.

Ihre E-Mail dient allein der Benachrichtigung zu dieser Parzelle. Keine Werbung, kein Weiterverkauf. Der erste Hinweis folgt auf die nächste Publikation Ihres Kantons — die Publikationsdaten sind veröffentlicht.
Amtlichen ÖREB-Auszug pro Parzelle holen

Der beglaubigte Auszug pro Parzelle stammt vom amtlichen Kataster (massgebend). Gratis auf den kantonalen Geoportalen.

Alle ÖREB-Themen

Unabhängige, informative Zusammenfassung aus öffentlichen Daten. Für eine Parzelle ist der amtliche ÖREB-Auszug massgebend.