Planungszone: Ist mein Bauvorhaben blockiert?
Die Planungszone (Art. 27 Raumplanungsgesetz, RPG) ist eine befristete Massnahme: Die Behörde friert die Nutzung ein, während sie einen neuen Nutzungsplan erarbeitet. Nichts, was den künftigen Plan gefährden könnte, wird bewilligt.
Was das für Ihr Vorhaben bedeutet
Bau — Ihr Baugesuch kann sistiert oder abgelehnt werden, solange die Planungszone gilt — selbst wenn das aktuelle Reglement Ihr Projekt erlauben würde.
Dauer — befristet: in der Regel 5 Jahre, verlängerbar auf 8 Jahre.
Kauf — eine Parzelle in der Planungszone bedeutet Unsicherheit über die künftige Nutzung. Höchste Vorsicht; der Preis sollte dieses Risiko abbilden.
Adresse eingeben und prüfen →
Benachrichtigt werden, wenn sich auf dieser Parzelle etwas ändert
Die Lesung oben sagt, was heute gilt. Was sich morgen ändert, sagt sie nicht — und der amtliche Kataster auch nicht: er zeigt den Tagesstand, ohne Gedächtnis. Wir archivieren jede kantonale Publikation. Ab der nächsten vergleichen wir und schreiben Ihnen, wenn auf dieser Parzelle eine Beschränkung neu ist, sich ausgedehnt hat oder weggefallen ist. Kostenlos, jederzeit abbestellbar.
Der beglaubigte Auszug pro Parzelle stammt vom amtlichen Kataster (massgebend). Gratis auf den kantonalen Geoportalen.
Alle ÖREB-Themen
- Bauzone: ist meine Parzelle baubar?
- Wie viel darf ich bauen? (Ausnützungsziffer)
- Bauen ausserhalb der Bauzone (Landwirtschaft)
- Flughafen-Sicherheitszone
- Lärmempfindlichkeitsstufe
- Waldabstand
- Grundwasserschutzzone (S1/S2/S3)
- Baulinie
- Belasteter Standort (KbS)
Unabhängige, informative Zusammenfassung aus öffentlichen Daten. Für eine Parzelle ist der amtliche ÖREB-Auszug massgebend.