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Flughafen-Sicherheitszone: was sie Ihrer Parzelle auferlegt

Rund um Flughäfen und Flugplätze schützt ein Sicherheitszonenplan (Luftfahrtgesetz, LFG) den Luftraum. Er setzt Höhenbegrenzungen für Bauten, Anlagen und sogar Bewuchs.

Was das für Ihr Vorhaben bedeutet

Bau — die Höhe Ihres Gebäudes (und eines Baukrans) kann begrenzt sein. Ein Hochbau braucht eine luftfahrtrechtliche Prüfung.

Kauf — nahe Genf-Cointrin, Zürich-Kloten oder einem Regionalflugplatz kann eine Parzelle eine Höhenkote tragen, die die Geschosszahl beschränkt.

Dieses Thema steht namentlich im ÖREB-Auszug der Parzelle.

Betrifft diese Beschränkung Ihre Parzelle?
Adresse eingeben und prüfen →

Benachrichtigt werden, wenn sich auf dieser Parzelle etwas ändert

Die Lesung oben sagt, was heute gilt. Was sich morgen ändert, sagt sie nicht — und der amtliche Kataster auch nicht: er zeigt den Tagesstand, ohne Gedächtnis. Wir archivieren jede kantonale Publikation. Ab der nächsten vergleichen wir und schreiben Ihnen, wenn auf dieser Parzelle eine Beschränkung neu ist, sich ausgedehnt hat oder weggefallen ist. Kostenlos, jederzeit abbestellbar.

Ihre E-Mail dient allein der Benachrichtigung zu dieser Parzelle. Keine Werbung, kein Weiterverkauf. Der erste Hinweis folgt auf die nächste Publikation Ihres Kantons — die Publikationsdaten sind veröffentlicht.
Amtlichen ÖREB-Auszug pro Parzelle holen

Der beglaubigte Auszug pro Parzelle stammt vom amtlichen Kataster (massgebend). Gratis auf den kantonalen Geoportalen.

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Unabhängige, informative Zusammenfassung aus öffentlichen Daten. Für eine Parzelle ist der amtliche ÖREB-Auszug massgebend.